Wir über uns

Wir über uns

…gehört zu den professionellen Anbietern von Hartmetallprodukten für Sonderteile nach Zeichnung.

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werden Ihre Wünsche innovativ in Hartmetall als Rohteile oder einsatzfertig bearbeitet im eigenen Hause umgesetzt.

Nicht nur die schnelle und faire Abwicklung ist die Visitenkarte unseres Hauses, sondern auch die Kompetenz der Mitarbeiter, die bemüht sind, jeden Tag ein Höchstmaß an Qualität bereit zu stellen.

Ein inzwischen familiär geführtes Unternehmen (wo schon die Kleinsten versuchen, eine gewisse Ordnung mit einzubringen) ist bestrebt, unseren Kunden nicht nur das Beste zu bieten, sondern Sie als Geschäftspartner, zum Geschäftsfreund zu gewinnen.

Ob uns das gelingt, das entscheiden Sie. Wir werden uns um Sie bemühen.

Ihr
Carbidur-Hartmetall-Team

Qualitätsmanagementsystem nach DIN/ISO9004

Die Carbidur Hartmetall AG arbeitet nach dem Leitfaden für Qualitätsmanagement und Elemente eines Qualitätssicherungshandbuches nach DIN/ISO 9004.

Während die ISO 9000 bis 9003 lediglich als Leitfaden zur Auswahl und Anwendung der für das Unternehmen richtigen Qualitätssicherung dient, ist die DIN/ISO 9004 eine Weiterführung und Ergänzung für ein Qualitätsmanagement und Elemente eines Qualitätssicherungssystems.

In unserem Qualitätssicherungshandbuch, das für alle unsere Mitarbeiter bindend ist, sind sämtliche Abläufe und Organisationen unseres Unternehmens zur Darlegung der Qualitätssicherung völlig transparent beschrieben.

  • Schaffung einer Aufbau- und Ablauforganisation
  • Qualifikation von Mitarbeitern und Mitteln
  • Regelung von Zuständigkeiten, Verantwortung und Befugnissen
  • Dokumentationspflicht für Regelungen und Ergebnisse
  • Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Qualitätsproblemen

DIN/ISO 9004 ist im Gegensatz zu ISO 9000 bis 9003 nicht zertifizierungsfähig.

Derzeit keine offenen Stellen.

1.Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verkaufsgeschäfte erfolgen zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen.

2. Angebot und Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise

Die Preise gelten ab Versendungsort ausschließlich Fracht, Verpackung und sonstige Nebenkosten die der Kunde zu tragen hat, auch wenn sie nicht besonders ausgewiesen sind..

5. Rücktrittsrecht

Kommt unser Kunde in Verzug oder wird uns bekannt, dass eine Vermögensverschlechterung eingetreten ist, behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir sind berechtigt, von Verträgen zurückzutreten

6. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. . Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen angemessen.. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenutzt haben verstreichen lassen.

7. Annahmeverzug durch den Auftraggeber

Nimmt der Käufer die Leistung unberechtigt ganz oder teilweise nicht an oder ruft er sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach Meldung der Versandbereitschaft ab, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

8. Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware (bei Verlassen unseres Hauses) auf den Kunden über.

9. Zahlung

Die Zahlungsweise wird auf unserer Rechnung vermerkt. Unsere Lieferung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Die Zahlung ist bewirkt, sobald Carbidur über den Betrag endgültig verfügen kann. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

10. Gewährleistung

Bei begründeten Rügen und Beanstandungen haben wir das Recht zur Nachbesserung und Nacharbeit nach unserer Wahl oder zur Ersatzlieferung. Sollten wir eine Ersatzlieferung leisten, ist die schadhafte Ware unaufgefordert an uns zurückzugeben. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Einwirkung des Kunden oder eines Dritten auf die gelieferte Ware erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

11. Eigentumsvorbehalt

Für unsere gelieferten Waren gilt ausdrücklich Eigentumsvorbehalt vereinbart. Wird die Ware von unserem Kunden weiterveräußert, gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt und bei verarbeiteter Ware ein erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Das Eigentum geht auf unseren Kunden erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten bei uns getilgt hat.

12. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen gilt Pforzheim als vereinbart.